Der Weg zu Ihrem persönlichen Hilfsmittel
Es ist möglich, dass Sie irgendwann in Ihrem Leben ein Hilfsmittel benötigen. Dabei gibt es allerlei Möglichkeiten wie Bandagen, Schuheinlagen, Rollatoren oder Rollstühle, um nur einige zu nennen. Allerdings stellt sich nun häufig die Frage:
Wie bekomme ich mein Hilfsmittel?
Alles beginnt bei Ihrem behandelnden Arzt. Wenn es im Ermessen des Arztes liegt, dass ein Hilfsmittel medizinisch notwendig ist, kann Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung für Sie ausstellen. Nun hat Ihr Arzt ein Rezept für Sie verordnet und weiter? Ganz einfach. Kommen Sie mit Ihrer Verordnung in unser Sanitätshaus. In unseren Filialen vor Ort beraten wir Sie über Ihre Optionen, Sie können sich die Produkte anschauen und testen. Somit bieten wir Ihnen eine fachgerechte und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung. Nachdem Sie sich für ein Hilfsmittel entschieden haben, lassen Sie Ihr Rezept bei uns und wir erledigen alles Weitere für Sie. Je nach Hilfsmittel und Bedarf bieten wir Ihnen an, das Produkt sofort mit zu nehmen.
Der Weg des Hilfsmittel
Anschließend erstellen wir einen Kostenvoranschlag für Sie. Denn die Versorgung steht unter dem Genehmigungsvorbehalt Ihrer zuständigen Krankenkasse. Im Anschluss lassen wir die Verordnung und den Kostenvoranschlag für Ihr benötigtes Hilfsmittel Ihrer Krankenkasse zukommen. Sobald der Kostenvoranschlag und Ihr Rezept bei Ihrer Krankenkasse eingegangen sind, wird der Vorgang geprüft. Wenn Ihre Krankenkasse die Versorgung genehmigt, bekommen Sie und wir als Leistungserbringer jeweils einen Bescheid über die Kostenübernahme. Spätestens zu diesem Zeitpunkt, leiten wir alles in die Wege, damit Sie Ihr benötigtes Produkt schnellstmöglich erhalten. Entweder bekommen Sie ein neues Produkt oder ein aufbereitetes gebrauchtes. Keine Sorge. Selbstverständlich erhalten Sie bei uns ein technisch einwandfreies und hygienisch aufbereitetes Hilfsmittel. Denn unsere zertifizierte Tingelhoff Hygienestraße sorgt dafür, dass Sie zudem ein einwandfreies hygienisch aufbereitetes Produkt erhalten. Wenn Sie allerdings ein nagelneues oder komfortableres Produkt wünschen, können Sie ein solches vor Ort in unseren Filialen privat kaufen. Wir liefern Ihnen Ihr notwendiges Produkt, passen es an und geben Ihnen eine Einweisung. Bei weiteren Fragen zu unseren Produkten stehen wir Ihnen immer zur Verfügung. So leicht bekommen Sie Ihr Hilfsmittel. Gehen Sie zu Ihrem Arzt, erhalten eine Verordnung, dann kommen Sie zu uns und wir erledigen alles für Sie.
Hinweis: Bei den gesetzlichen Krankenkassen haben Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, als Zuzahlung grundsätzlich 10% des Abgabepreises zu leisten, allerdings nicht mehr als 10€, mindestens aber 5€. In keinem Fall müssen Sie mehr als die Kosten des Hilfsmittels selbst bezahlen (§61 SGB V)