Was ändert sich 2016? Erfahren Sie es hier im T-Journal
Facharzttermine innerhalb von 4 Wochen, höhere Krankenkassenbeiträge, das Recht auf zweite Meinung und Pflegegrade statt Pflegestufen. Im Jahr 2016 gibt es einige Änderungen im Bereich Gesundheit.
Gesetzlich Krankenversicherte haben ab sofort einen Anspruch auf einen Facharzttermin, der maximal 4 Wochen später stattfindet. Dazu können Sie sich an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung wenden und Sie bekommen einen Termin bspw. beim Orthopäden. Sollte es nicht möglich sein, innerhalb von 4 Wochen einen Termin festzumachen, wird dem Versicherten eine Untersuchung im Krankenhaus ermöglicht. Jedoch lässt sich der Facharzt nicht frei auswählen.
Die Krankenkassen können nun einen Zusatzbeitrag festlegen, den ausschließlich die Versicherten tragen.
Ab sofort muss ein Arzt den Patienten auf das Recht, sich eine zweite Meinung einholen zu können, aufmerksam machen. Denn Kassenpatienten haben nun das Recht, sich vor bestimmten medizinischen Eingriffen eine zweite fachliche Meinung einzuholen.
Ab 2016 tritt der zweite Teil des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft, allerdings werden die Auswirkungen erst 2017 bemerkbar sein. Denn dann ersetzen 5 Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen. Wer bis zum 31.12.2016 als pflegebedürftig anerkannt wurde, wird automatisch einer der fünf Pflegegrade zugeordnet. Zudem stellen die Pflegekassen nun feste Ansprechpartner zur Verfügung, die bei der Antragsstellung helfen und beraten sollen.