Das Patientenrechtegesetz regelt das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag und beinhaltet verschiedene Rechte für Patientinnen und Patienten. Hierbei werden vertragliche Pflichten beider Seiten geregelt, insbesondere aber die Pflichten der Behandelnden. Durch das Patientenrechtegesetz haben Patienten seit 2013 eine deutlich stärkere Position erhalten. Der Patient kann Angebote hinterfragen, Leistungen einfordern und so dazu beitragen, dass ein wirkungsvoller Wettbewerb im Gesundheitssystem stattfindet und er sich fair behandelt fühlt. Doch man muss dabei auch seine Rechte kennen, um nicht verunsichert gegenüber dem Gesundheitswesen zu sein.
Festgelegt wird, dass Patientinnen und Patienten umfassend über alles informiert und aufgeklärt werden müssen, was für die Behandlung wichtig ist. Dazu gehören sämtliche wesentlichen Umstände der Behandlung wie Diagnose, Folgen, Risiken und mögliche Alternativen der Behandlung. Genaue Inhalte sind:
Patientenakten:
Jeder Patient/in hat ein Recht auf die Einsicht in seine Patientenakte.
Behandlungsfehler:
Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet, Fehler, die bei der Behandlung unterlaufen oder beinahe unterlaufen sind, zu dokumentieren und auszuwerten. Auf diese Weise sollen in Zukunft Risiken erkannt und minimiert werden. Besteht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, so sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten zu unterstützen.
Beweislastumkehr:
Allgemein muss der Patient beweisen, dass bei der Behandlung ein Fehler unterlaufen ist. Doch bei größeren groben Fehlern ist der verantwortliche Arzt bzw. Behandelnde in der Pflicht zu beweisen, dass er nicht die Schuld am nachgewiesenen Fehler trägt.
Patienteninformation:
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hat genau spezifizierte Aufgaben zu Aufklärung der Patienten. Er sorgt für mehr Informationsangebote und damit mehr Transparenz hinsichtlich der Rechte der Patienten.
Patientenbeteiligung:
Die Patienten werden verstärkt an wichtigen Entscheidungen der Gesundheitsversorgung beteiligt.
Hilfsmittelverordnung:
Mehr Rechte gegenüber den Krankenkassen. Mehr erfahren Sie in unserem anderen Blogartikel: https://www.tingelhoff.de/hilfsmittelversorgung-patientenrechtegesetz