Pflegeheim

Elternteil ins Pflegeheim, was für Kosten kommen auf einen zu?

Elternteil ins Pflegeheim, was für Kosten kommen auf einen zu?

Der Umzug ins Pflegeheim ist bei den meisten nicht nur eine Frage des nötigen Bedarfs, sondern vor allem eine finanzielle Frage. Ein Pflegeheimplatz kann nämlich schnell 3.000 bis 4.000 EUR monatlich kosten. Wer kommt für die gesamten Kosten auf, wenn die betroffene Person nicht genug Geld dafür besitzt? Haften die Kinder oder Enkel dann für Ihre Eltern, um Pflege in einem Seniorenheim gewähren zu können? Wir klären auf.

Zuerst ist es wichtig zu wissen, ob ein Pflegegrad vorhanden ist oder nicht. Dies sollten Sie nochmals überprüfen lassen, falls es nicht so ist. Hierdurch können Geldbeiträge geleistet werden, die für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden können. Doch mit diesem Geld aus den staatlichen Pflegeleistungen können die Pflegeheimkosten nie ganz abgedeckt werden.

Derzeitige Leistungen der Pflegeversicherung für vollstationäre Pflege im Pflegeheim:

  • Pflegegrad 1: (Zuschuss von 125 Euro über Entlastungsbetrag
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Pflegeheimkosten

Die Pflegeheimkosten entstehen aus drei verschiedenen Faktoren und liegen im Durchschnitt bei etwa 3.000 Euro im Monat.

  1. Pflege
  2. Unterkunft & Verpflegung
  3. Investitionskosten (Instandhaltungskosten)

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Wer bezahlt die restlichen Kosten für den Heimplatz, wenn die Rente nicht reicht?

Folgende Reihenfolge gilt es bei der Zahlungsverpflichtung zu beachten:

  1. Als erstes wirken die übernommenen Pflegekosten der Pflegekasse je nach Pflegegrad.
  2. Die restlichen Kosten zahlt die betroffene Person, die ins Pflegheim zieht (Rentenbezüge, Mieteinnahmen, vorhandenes Vermögen, etc.).
  3. Schafft es die pflegebedürftige Person nicht die Kosten alleine zu stemmen, wird durch die Düsseldorfer Tabelle geprüft, ob der Ehepartner finanziell in der Lage ist, für die übergebliebenen Kosten aufzukommen. Bleibt immer noch ein Restbetrag über, werden die Kinder oder auch die Enkelkinder dazu verpflichtet.
  4. Wenn von keinem der genannten Angehörigen die Zahlung aus finanziellem Grunde erwartet werden kann, zahlt der Staat (Sozialamt) und kommt für den restlichen Betrag auf (Hilfe zur Pflege).

Doch ab wann genau ist man unterhaltspflichtig und soll dem Pflegebedürftigen finanziell zur Seite stehen?

Das hängt generell vom Bruttoeinkommen des Jeweiligen ab. Hat ein Pflegebedürftiger mehrere Kinder, werden diese gemeinsam zur Unterhaltspflicht herangezogen. Wer jedoch wieviel bezahlt, wird wieder individuell errechnet. Dazu kommen Familienstand, Lebensstandard und Ausgaben, die der Angehörige hat. Insgesamt gilt: Der Lebensunterhalt des Unterhaltspflichtigen darf nicht gefährdet werden, ebenso wenig seine Altersvorsorge.

Laut heutigem Stand tritt zum 01.01.2020 das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft. Unterhaltspflichtige Kinder müssen dann erst ab 100.000 EUR Bruttoeinkommen für die Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen. Liegt das Bruttoeinkommen des Unterhaltspflichtigen unter diesen 100.000 EUR, kommt der Staat für die restlichen Kosten auf.

Wer als Verwandter oder Ehepartner trotzdem für die Pflegebedürftigen unterhaltspflichtig ist, hat die Pflicht sein Einkommen und seine Ausgaben offenzulegen. Je mehr Ausgaben der Unterhaltspflichtige hat desto weniger zahlt er letztendlich selbst zu.

Welche Kosten können Sie aufzeigen:

  • Ausbildung und Studium der Kinder
  • Fahrtkosten zum Arbeitsplatz
  • Fahrtkosten zum Pflegeheim
  • Kosten für die eigene Lebensführung (Wohnung, Nahrungsmittel, Telefon usw.)
  • Kosten für Hobbies
  • Kosten für Kinderbetreuung
  • Kosten für Urlaub
  • Versicherungen

Als Vorsorge sollte rechtzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden, um von dieser Versicherung später separate Zuzahlungen zu bekommen. Außerdem ist eine rechtliche Beratung zum Thema in manchen Fällen sehr lohnenswert.

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