Hilfsmittel (Rehabilitation) sind Objekte, die notwendig sind, um beeinträchtigte Personen in verschiedenen Situationen zu unterstützen. Sie helfen beispielsweise beim Gehen, beim Sehen oder beim Sprechen und können so ein Handicap ausgleichen. Die Versorgung mit einem Hilfsmittel wird über die Hilfsmittelrichtlinien gesteuert. Zunächst wird das Hilfsmittel von einem Arzt verordnet. Dann bewilligt es die Krankenkasse im besten Fall, sodass es das Sanitätshaus dem Patienten zur Verfügung stellen kann. Neben Sitzhilfen, Rollstühlen, Rollatoren, Kommunikationshilfsmitteln und Hör-/Sehhilfen, zählen auch Badehilfen, Orthesen, Prothesen, Atemtherapiegeräte, Inkontinenzversorgung, Pflegehilfsmittel oder Stoma Systeme zu den anerkannten Hilfsmitteln. Jedes Hilfsmittel unseres Gesundheitssystems wird mit einer Hilfsmittelnummer gekennzeichnet und ist im Hilfsmittelverzeichnis vermerkt.
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