Corona Herbst

Corona-Update: Was gilt in NRW ab Oktober?

Herbst 2022. Eine fast schon vergessene, ominöse Bedrohung rückt verstohlen wieder in den Fokus. Corona ist in den letzten Monaten vielerorts gefühlt kein Thema mehr gewesen, auch wenn die Maskenpflicht z. B. im öffentlichen Nahverkehr nach wie vor greift. Dennoch nahen nun mit der dunklen Jahreszeit auch ebenso dunkle Vorahnungen: Droht uns ein neuer „Corona-Winter“? Kommen neue Einschränkungen? Und wie sieht es eigentlich in Sachen Impfung aus? Natürlich möchten wir nicht orakeln, wohl aber die aktuellen Infos zur Lage an dieser Stelle einmal kurz zusammenfassen.

Was gilt ab Oktober in NRW?

Vorab sei gesagt: Viel geändert hat sich in NRW an den bereits bestehenden Corona-Regeln nicht. Zwar besteht für das Land NRW die Möglichkeit, zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen, allerdings wird die Landesregierung davon vorerst keinen Gebrauch machen.

Seit 01.10.2022 und bis zum 07.04.2023 gilt derzeit bundesweit FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in Arztpraxen und Praxen weiterer Heilberufe. Darüber hinaus greift weiterhin eine Testpflicht in Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflege- und sonstigen Einrichtungen. Die in NRW zunächst bis 31.10. gültige Corona-Schutzverordnung sieht hier dagegen – teils abweichend von den Beschlüssen des Bundes – zunächst die Beibehaltung der bereits gewohnten Maßnahmen vor.

Kein generelle Pflicht zum Tragen einer Maske

In Sachen Maskenpflicht wird es weiterhin keine generelle Pflicht zum Tragen einer Maske in Innenräumen geben. Auch für Schulen bleibt es bei einer Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske. Im ÖPNV reicht ebenfalls nach wie vor das Tragen einer medizinischen Maske aus. Anders als im Fernverkehr, wo die Vorgabe des Bundes, und somit eine FFP2-Maskenpflicht, greift. Testpflichten, die bisher in der Landesverordnung geregelt waren (insbesondere die für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen), ergeben sich künftig direkt aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Die Landesverordnung regelt diesbezüglich aber für immunisierte Beschäftigte in Pflegeheimen und Krankenhäusern eine Ausnahme. Wie bisher sind hier zwei Selbsttests pro Woche ausreichend. Eine Ausnahme dieser Art gilt ebenfalls für räumlich abgetrennte Krankenhausambulanzen und kurzfristige Einrichtungsbesuche, die keinen Kontakt zu Bewohnern oder Patienten beinhalten.

Bundesländer – weitere Vorgehen

Die Bundesländer haben aber grundsätzlich die Möglichkeit, weitergehende Regelungen zu beschließen und verschiedene Punkte des Beschlusses anzupassen. Je nach Infektionslage sollen die Bundesländer in zwei Stufen auf Pandemieentwicklungen reagieren können. Insbesondere bei Vorliegen einer „konkreten Gefahr der Gesundheitslage“. Das Bundesgesundheitsministerium spricht in seinem Herbst-/Winterplan Corona auch von „Winterreifen“ für die erste Stufe, die teils durch die Länder selbst angepasst werden können, etwa was das Tragen von entweder FFP2- oder medizinischer Maske betrifft. Die zweite Stufe hat den Beinamen „Schneeketten“ erhalten, die bei zusätzlicher Verschärfung der Lage greifen sollen. Hier können Länder nach Landtagsbeschluss zum Beispiel neue Hygienekonzepte, Abstandsgebote oder Personenobergrenzen einführen, um die pandemische Lage in den Griff zu bekommen.

Details zum Nachlesen finden Sie auch auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Die aktuelle Coronaschutzverordnung für NRW finden Sie hier.

 

Wie sehen die Corona-Zahlen im Oktober 2022 in NRW aus?

Coronazahlen sind zuletzt auch in den Medien kaum noch Thema gewesen. Vorbei die Zeiten, wo täglich in der Tagesschau die neuesten Fallzahlen vorgestellt wurden. Nach mehr als zwei Jahren Coronamaßnahmen und dank der Verfügbarkeit von Impfstoffen scheint die Erkrankung ein wenig von ihrem Schrecken verloren zu haben. Verschwunden ist sie jedoch auf keinen Fall, woran auch die derzeit dominante, sehr ansteckende Omikron-Variante des Coronavirus schuld ist.

Coronazahlen

Derzeit (Stand: 04.10. – aktuelle Daten veröffentlicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hier) liegt die 7-Tage-Inzidenz in NRW bei 282,6 und damit weit niedriger als noch im Sommer. Allerdings werden momentan viele Infektionen nicht entdeckt, zudem sind PCR-Tests nicht mehr so frei zugänglich und werden daher nicht so oft genutzt (wer Testmöglichkeiten noch kostenfrei nutzen kann, können Sie hier nachlesen). Daher sind die Fallzahlen nicht mehr so gut mit denen von früher vergleichbar. So oder so handelt es sich hierbei ohnehin nicht um eine niedrige Inzidenz – wobei derlei Begrifflichkeiten natürlich immer zu einem gewissen Maße relativ sind. Dennoch ist es inzwischen schwer vorstellbar, dass in NRW in der Vergangenheit zeitweilig (etwa im Juli 2021) schon bei einer 7-Tage-Inzidenz von lediglich 10 bis 35 automatisch bestimmte Infektionsmaßnahmen griffen, die auch eine Flächenbegrenzung im Einzelhandel von einem Kunden je angefangenen 10 Quadratmetern sowie ein Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden vorsah. Und die Zahlen steigen gerade in den letzten Wochen wieder rasant an.

Krankenhäuser

Die Situation in den Krankenhäusern scheint dabei Anfang Oktober noch halbwegs entspannt. Auch wenn mancherorts Intensivbetten derzeit wieder knapp sind, hat dies hat jedoch in der Regel nichts mit den Covid-Patienten zu tun, die meist nur einen sehr kleinen Teil der Intensivpatienten ausmachen. Inzwischen müssen glücklicherweise kaum noch Menschen wegen einer Coronaerkrankung intensivmedizinisch betreut werden. Dies hat – neben der Tatsache, dass die derzeit dominante Omikron-Variante allgemein in vielen Fällen einen milderen Verlauf hat – auch mit der inzwischen hohen Impfquote zu tun. Denn noch immer gilt nach wie vor: Eine Impfung schützt vor einem schweren Krankheitsverlauf. Sollten die Zahlen weiter steigen, kann es auch auf den Intensivstationen wieder zu Überbelastung kommen.

 

Impfung, Immunisierung und Empfehlungen  

Apropos Impfung! Die Impfquote bei den über 18-Jährigen liegt für Erstimpfung und Grundimmunisierung in der NRW bei derzeit (Stand: 04.10.) um die 88 %; knapp 76 % haben die erste Auffrischungsimpfung erhalten. Bei den besonders vulnerablen Personen über 60 Jahre sind es sogar 92 Prozent, die über die erste und zweite Impfung verfügen. Hier haben auch bereits 88 Prozent die erste Auffrischung erhalten, knapp 37 Prozent sogar schon die zweite.

Auffrischung?

Stichwort Auffrischung – wie sieht es derzeit mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) bezüglich der zweiten Auffrischungsimpfung (oder „4. Impfung“) aus? Mit der derzeit gültigen 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung empfiehlt die STIKO eine weitere Auffrischimpfung für Personen zwischen 60 bis 69 Jahren sowie für Personen ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe wegen einer Grunderkrankung. Aber auch Menschen, die nicht in diese Altersgruppen fallen, können einen Booster erhalten, wenn sie eine Auffrischung wünschen. Im Zweifel berät selbstverständlich Ihr Hausarzt, auf dessen Einschätzung Sie sich verlassen können. Wir können an dieser Stelle keine Empfehlung aussprechen.

Die gute Nachricht für dreifach geimpfte Personen ist, dass sie vor dem Gesetz nach wie vor als vollständig geimpft gelten, auch wenn der Impfschutz an sich natürlich nach einer gewissen Zeit nachlässt. In der Regel gilt man nämlich nur dann als gut geschützt, wenn die letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Weitere Regelungen auch hier.

So weit zu unseren Infos, mit denen wir hoffentlich ein wenig Licht in die dunkle Corona-Jahreszeit bringen. Wie immer gilt an dieser Stelle: Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund! In unseren Filialen gilt übrigens nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer medizinischen-Maske. Wir stellen Ihnen aber ggfs. eine, sollten Sie keine zur Hand haben!

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