Mundschutz

Mund- und Nasenschutz: Maskenpflicht in NRW

Welcher Mund- und Nasenschutz ist der Richtige?

Mund- und Nasenschutz. Das Corona-Virus hat unseren Alltag weiterhin fest im Griff und beeinflusst unser Leben stark. Im Kampf gegen das Covid-19-Virus sind verschiedene Maßnahmen vonnöten, um die Verbreitung des Erregers so gut es geht einzudämmen. Daher wurde ab dem 27.04. beschlossen, mit sofortiger Wirkung eine Maskenpflicht in allen Bundesländern einzuführen. Details, die diese Maskenpflicht betreffen, unterscheiden sich jedoch in den verschiedenen Bundesländern. Wie sieht es also hier bei uns in NRW genau aus?

Wo ist eine Maske Pflicht?

Eine Tragepflicht gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn oder Taxi sowie beim Einkaufen. Ebenso gilt sie auf Wochenmärkten sowie in Tankstellen und Arztpraxen. Zur Abholung von Speisen und Getränken in Restaurants ist es ebenfalls verpflichtend, einen Mundschutz zu tragen, genauso wie in den Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern. Die Mund- und Nasenschutzpflicht gilt für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr.

Was zählt als Mund- und Nasenschutz?

Die meisten Personen nutzen einfache OP-Masken oder FFP2-Masken mit integriertem Filter, um sich zu schützen. Es muss sich jedoch nicht um eine medizinisch zugelassene Maske handeln, sondern es sind auch selbstgemachte Masken, Schals und auch Tücher, die man fest über Mund und Nase trägt, zulässig.

Selbstgestalteter Mundschutz:

Masken sind dazu gedacht, die Umgebung ihres Trägers zu schützen. Wenn wir sprechen, husten oder niesen setzen wir tausende von kleinen Tröpfchen frei, die meterweit fliegen und eventuell Viren enthalten können. Daher ist es wichtig, dass der Schutz Mund UND Nase bedeckt sowie möglichst eng an den Wangen anliegt. Waschbare Masken müssen übrigens nicht abgekocht werden: Bei Verwendung von Waschmittel reicht eine Wäsche bei 30 Grad, ohne Waschmittel reichen 60 Grad aus, um die Viren abzutöten. Heiß bügeln oder die Maske für kurze Zeit bei 70 Grad in den Backofen legen funktioniert ebenfalls.

Tragen des Mund- und Nasenschutzes:

Beim Tragen und Verwenden des Schutzes kann man so einiges falsch machen. Beachten Sie daher folgende Anwendungs- und Sicherheitshinweise:

  1. Waschen Sie vor dem Anziehen der Maske gründlich Ihre Hände.
  2. Beim Anziehen darauf achten, die Innenseite nicht zu berühren; achten Sie außerdem darauf, dass diese nicht verschmutzt wird.
  3. Maske über Mund UND Nase platzieren
  4. Während des Tragens den Mundschutz möglichst nicht anfassen, also auch nicht unters Kinn fassen oder die Maske hoch und runter schieben
  5. Die Maske wechseln, wenn diese durch die Atemluft feucht geworden ist
  6. Nach dem Absetzen der Maske Hände gründlich waschen oder desinfizieren

Durch den Mundschutz fühlen sich manche Personen allzu sicher und vergessen unter Umständen, anderen Personen nicht zu nahe zu kommen. Es ist natürlich trotzdem wichtig, andere geltende Maßnahmen und Hygieneregeln weiterhin zu beachten und ihnen Folge zu leisten, um Mitmenschen so wenig wie möglich zu gefährden und sich selbst zu schützen.

Auch in unseren Filialen sind geeignete Masken vorhanden. Dort können Sie einfache OP-Schutzmasken für den einmaligen Gebrauch sowie mehrmals verwendbare FFP2-Masken, die auch den Träger vor Krankheitserregern schützen, zum fairen Preis erwerben. Wir freuen uns auf Ihren Besuch – bleiben Sie gesund!

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